Vorbereitung und Vollmacht

Hat man sich für eine Immobilie entschieden, ist es insbesondere für Ausländer und für Personen mit Wohnsitz im Ausland wichtig, frühzeitig, am besten noch vor der rechtlichen Überprüfung, die für den Erwerb der Immobilie erforderlichen Vorbereitungen zu treffen.  

 

Im Einzelnen:

 

a. Eröffnung eines Bankkontos bei einer griechischen Bank

 

Der Kaufpreis wird in Griechenland in der Regel bei Unterzeichnung des Kaufvertrages durch Übergabe eines Bank-Schecks geleistet. Aus diesem Grunde wird dem ausländischen Käufer empfohlen, ein Bankkonto bei einer griechischen Bank zu eröffnen. Dieses wird auch später im Rahmen der laufenden Verwaltung der Immobilie von Nutzen sein. Die Einrichtung eines solchen Bankkontos dient aber unter anderem auch als Nachweis der Herkunft der finanziellen Mittel. Dies ist, wie unter dem Punkt "Besteuerung des Immobilienerwerbs in Griechenland" (Stichwort „Pothen esches“) dargestellt, für die Besteuerung entscheidend.

 

 b. Rechtsanwalt mit erweiterten Befugnissen

 

 Bedient sich der Käufer für die Abwicklung des Immobilienerwerbs der Hilfe eines Rechtsanwalts, so ist die entsprechende Vollmacht entweder von einem griechischen Konsulat oder vor einem Notar im Ausland zu beglaubigen. Da die griechischen Behörden in der Regel nur ausdrücklich genannte Befugnisse, also keine Globalvollmachten, anerkennen und die Unterzeichnung und Beglaubigung von Vollmachten im Ausland i.d.R. mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, raten wir dem potentiellen Käufer dazu, in der Vollmacht die einzelnen Befugnisse aufzuschlüsseln. Auch wenn bis zum Abschluss des Verfahrens nur ein Teil hiervon benötigt wird, bewahrt diese Vorgehensweise den Käufer vor nachträglichen Behördengängen zur weiteren Unterzeichnung und Beglaubigung neuer Vollmachtsbefugnisse, welche wiederum mit Kosten verbunden sind.

 

Unabhänging vom Erwerb der konkreten Immobilie sollte die Vollmacht zu folgenden Handlungen ermächtigen. Die Auflistung folgt im Großen und Ganzen chronologischen Gesichtspunkten:

 

  1. Einholung einer Steuernummer bei dem Finanzamt für im Ausland wohnhafte Personen,
  2. Beantragung relevanter Zugangsdaten für steuerliche Onlinedienste,
  3. Entgegennahme steuerlicher Unbedenklichkeitsbescheinigungen,
  4. Beauftragung eines Bauingenieurs zur Begutachtung der Immobilie (techn. Überprüfung),
  5. Entgegennahme der Bescheinigung baurechtskonformen Baus,
  6. Bestimmung und Beauftragung des Notars,
  7. Unterzeichnung des Vorvertrages,
  8. Leistung der Vorauszahlung, sofern erforderlich,
  9. Unterzeichnung und Einreichung der Steuererklärungen an zuständiges Finanzamt (für Immobilien),
  10. Entgegennahme der Vergünstigung für den Hauptwohnsitz, sofern der entsprechende Anspruch besteht,
  11. Entrichtung der entsprechenden Steuern,
  12. Unterzeichnung des endgültigen Vertrages,
  13. Leistung des Kaufpreises,
  14. Entrichtung der Notarvergütung,
  15. Unterzeichnung von Urkunden hinsichtlich der Begleichung und Löschung von Hypotheken oder Aufhebung von Bedingungen (sofern vorhanden),
  16. Vertretung vor Gerichten und Behörden (insbesondere von Steuer- und Verwaltungsgerichten, einschließlich des Staatsrats, des obersten Verwaltungsgerichts in Griechenland),
  17. Einlegung von Rechtsmitteln, aus zukünftigen aus dem Erwerb der konkreten Immobilie entstehenden Gründen,
  18. Umschreibung im Grundbuchamt,
  19. Korrektur fehlerhafter Eintragungen im Grundbuch (Versehen der Behörde),
  20. Beauftragung eines kooperierenden Steuerberaters,
  21. Einreichung der steuerlichen Erklärungen E1 (Steuererklärung), Ε2, Ε9 (Immobiliendeklaration; nur elektronisch möglich über die Seite http://www.gsis.gr/gsis_site/).

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