Die Besteuerung der Immobilien in Griechenland

Vor allem seit Beginn der Krise (2008) sind die Steuergesetze in Griechenland einem ständigen Wandel unterworfen. Besonders davon betroffen ist die Besteuerung von Immobilien. Gab es vor der Krise im Wesentlichen nur eine Steuer auf Immobilien mit besonders hohem Wert (FMAP; Φ.Μ.Α.Π. = Φόρος Μεγάλης Ακίνητης Περιουσίας), so wurden seitdem Immobilien immer höher und auch mehrfach besteuert. Hier ein kurzer Abriss der steuerrechtlichen Entwicklungsgeschichte:

 

1. ETAK

Als einheitliche Immobiliensteuer (Ε.Τ.Α.Κ. = Ενιαίο Τέλος Ακίνητης Περιουσίας) wurde sie 2008 eingeführt und 2010 von der EETIDE abgelöst. Die Eigentümer großer Grundstücke wurden durch sie erheblich entlastet.

 

2. EETIDE

Als Nachfolgerin der ETAK besteuerte die EETIDE (Außerordentliche Sonderabgabe auf elektrifizierte bebaute Flächen; (Ε.Ε.Τ.Η.Δ.Ε. = Έκτακτο Ειδικό Τέλος Ηλεκτροδοτημένων Δομημένων Επιφανειών) im Wege der Stromrechnung ab 2011 elektrifizierte Immobilien.

 

3. EETA

Die EETA (Ε.Ε.Τ.Α. = Έκτακτο Ειδικό Τέλος Ακινήτων) ist die Nachfolgerin der EETIDE und wurde jedoch selbst nach einem Jahr von der EnFIA abgelöst.

 

4. FAP

Zusätzlich zu den oben genannten Steuern wurde im Jahr 2010 noch die Immobilien-Vermögenssteuer (FAP; Φ.Α.Π. = Φόρος Ακίνητης Περιουσίας) eingeführt. Die Steuersätze waren von 0,1 – 1% gestaffelt und es war ein Freibetrag von EUR 400.000 vorgesehen.

 

Besteuerung des Immobilienbesitzes