Notar, Katasteramt und Grundbuchamt

 

Jede Übertragung einer griechischen Immobilie bedarf der Beurkundung durch einen griechischen Notar. Nach Unterzeichnung einer bindenden Reservierungserklärung seitens des Verkäufers, sollte der Käufer daher einen Notar mit der Vorbereitung des Kaufvertrages beauftragen.

 

Unter entsprechenden Verlinkungen finden Sie die Zusammenfassung aller erforderlichen Unterlagen aus Verkäufersicht und aus Käufersicht.