In den vergangenen Jahrzehnten zählte der Immobilienmarkt zu den wichtigsten Wachstumszweigen der griechischen Wirtschaft. Bereits vor der Einführung des Euro stellten Immobilieninvestitionen eine sichere Anlagemöglichkeit dar, um Vermögen vor Wertverlusten durch die hohe Inflation und die häufigen Abwertungen der nationalen Währung zu schützen. Nicht selten ist in der Vergangenheit auch mit unversteuerten Beträgen in Immobilien investiert worden, was wiederum zu einem Anstieg der Immobilienpreise führte.
Zusätzlichen Aufwind erhielt die griechische Immobilienbranche durch die Euroeinführung im Jahr 2002. Die relativ hohen Zinssätze sanken auf ein Niveau herab, das breiten Bevölkerungsschichten nunmehr den Erwerb von Wohnimmobilien ermöglichte.
Dies führte dazu, dass der griechische Immobilienmarkt das Preisniveau von Metropolen in Zentral- und Nordeuropa erreichte und überstieg, obwohl sich die Zahlen der griechischen Realwirtschaft eher im europäischen Durchschnitt bewegten.
Der Umstand, dass die griechische Baubranche sich im Gegensatz zu anderen Ländern auch nach der Euroeinführung überwiegend auf eigene Mittel stützte und nur z.T. auf Fremdfinanzierungen durch Banken zurückgriff, konnte den Immobilienmarkt in den ersten beiden Jahren der Krise (2008-2009) zunächst noch relativ stabil halten.
Die griechische Immobilienbranche brach dann jedoch im Jahre 2010 mit Einführung der zur Senkung der Staatsverschuldung eingeführten Sonderabgabe EETIDE, einer Immobilien-Sondersteuer für an das Stromnetz angeschlossene Flächen von bis zu 20 Euro/m², zusammen. Diese Steuer wurde 2013 in EETA umbenannt und mit Juni 2014 von der EnFIA (Einheitliche Immobilienbesitz-Steuer) abgelöst.
Die Wirtschaftskrise, der drastische Rückgang an Finanzierungsmöglichkeiten durch die griechischen Banken, die Überbesteuerung des Immobilienbesitzes, die Angst vor einem Euroaustritt Griechenlands auf der einen, der durch die gemeinsame Währung erleichterte Zugang zu Investitionsmöglichkeiten im Ausland auf der anderen Seite, führten letztlich zu einer Senkung der Immobilienpreise unterhalb des Preisniveaus der 1980er Jahre.
Derzeit beschränkt sich das Kaufinteresse somit vorwiegend auf Eigentumsimmobilien zu Wohn- oder Ferienzwecken. Der Markt für gewerbliche Immobilien – ob Geschäfts- bzw. Büroräume oder Wohnräume zur Vermietung – ist fast vollständig zum Erliegen gekommen und wird wohl ohne eine Senkung der Steuern, die an das bloße Eigentum von Immobilien geknüpft sind, auch keine Besserung erfahren.
Um den Immobilienmarkt dennoch anzukurbeln, beschloss das Finanzministerium die Erhebung der 15%igen Zugewinnsteuer bis zum 31.12.2016 auszusetzen, sowie die Grunderwerbsteuer um 70% von ehemals 10% des Kaufpreise/Einheitswertes auf nunmehr 3% zu senken.