Verhandlungen

Hat man sich nach der rechtlichen und technischen Überprüfung einen Überblick verschafft, tritt man in die Verkaufsverhandlungen ein, in deren Verlauf z.B. Gewährleistungen oder Garantien vereinbart werden können. Es ist auch durchaus üblich über den Kaufpreis zu verhandeln. In jedem Falle ist es ratsam, die Schlussverhandlungen im Beisein eines Rechtsanwaltes zu führen. 


Notar, Katasteramt und Grundbuchamt