Technische Überprüfung

Seit 2011 ist der Verkäufer verpflichtet, beim Verkauf einer Immobilie die Bescheinigung eines Bauingenieurs vorzulegen, aus der hervorgeht,ob und wenn ja welche baurechtlichen Verstöße die Immobilie aufweist. Parallel erfolgt die Erteilung eines Energiepasses. Dies verschafft dem Käufer ein erstes Bild über den Zustand der Immobilie. Wünscht der Käufer darüber hinaus eine weitergehende Untersuchung, wie etwa zur Qualität des Baus, zur Erdbebensicherheit etc., wird in jedem Falle die Begutachtung seitens eines vom Verkäufer beauftragten Bauingenieurs empfohlen.

 

Sollte es sich bei dem Kaufobjekt um ein Grundstück handeln, stehen bei der Begutachtung durch den Bauingenieur folgende Aspekte im Vordergrund:

  • die Bebaubarkeit,

  • geschuldete öffentlich-rechtliche Abgaben,

  • die Aussetzung der Erteilung von Baugenehmigungen,

  • die Enteignung zu gemeinnützigen Zwecken,

  • die Ausführung eines Straßen- oder auch anderen öffentlichen Bauprojektes,

  • ggf. Widmung des Grundstücks als Wald, Waldfläche oder Aufforstungsgebiet, Biotop, Küste, Fläche von archäologischem Interesse, Militärzone u.s.w.,

  • eventuelle Nutzungseinschränkungen.

Vorbereitung und Vollmacht