Rechtliche Überprüfung

Hierbei sollte überprüft werden, dass die Immobilie im Eigentum des Verkäufers steht und lastenfrei ist. Wie bereits erwähnt, reicht die Überprüfung der Eintragungen im Grundbuch- und Katasteramt nicht aus. Zusätzlich sollten auch folgende Unterlagen und Aspekte in die Überprüfung miteinbezogen werden:

  • die Wirksamkeit und Echtheit aller Unterlagen und Bestätigungen,
  • die Unterlagen der nachträglichen Legalisierung bzw. Behebung von baurechtlichen Verstößen,

  • die Überprüfung der Teilungserklärung,

  • die Überprüfung der sog. E9-Erklärungen des Voreigentümers (steuerliche Erklärung zum bestehenden Grundeigentum),

  • die Überprüfung der Stromrechnungen im Hinblick auf die korrekte Quadratmeterangabe und hinsichtlich des angeführten Zonenpreises der Immobilie auf dessen Grundlage die Berechnung der Steuern erfolgt (s.u.),

  • die Überprüfung und Absicherung bzgl. offener Nebenkostenverbindlichkeiten,

  • die Überprüfung des Versicherungsvertrages,

  • die Auflistung des Zubehörs/Inventars, das miterworben wird.

Bei vermieteten Immobilien sollten ferner geprüft werden:

  • der Mietvertrag,

  • die aufgeführten Kautionen,

  • ggf. Abtretungen und Vorauszahlungen des Mietzinses,

  • bei Geschäftsräumen, das Vorliegen der für den Mieter erforderlichen Nutzungsgenehmigung.

In Fällen in denen der Käufer keine einschlägigen Erfahrungen auf dem griechischen Immobilienmarkt hat, ist es zudem ratsam, eine Vertrauensperson oder den beauftragten Rechtsanwalt mit der Besichtigung der Immobilie zu beauftragen, da er mit den Besonderheiten des griechischen Immobilienmarktes vertraut ist und weiß, worauf zu achten ist.


Technische Überprüfung