Bindung des Verkäufers

Vor der Durchführung einer rechtlichen Überprüfung ist es insbesondere für Personen mit Wohnsitz im Ausland ratsam, den Verkäufer der Immobilie mittel einer Reservierungserklärung zumindest schuldrechtlich zu binden, um zu verhindern, dass der Verkäufer die Immobilie während der rechtlichen und technischen Überprüfung anderweitig veräußert. Nach Abgabe der entsprechenden Reservierungserklärung seitens des Verkäufers sollte dann mit der rechtlichen (unten 2.) und technischen Überprüfung (unten 3.) begonnen werden.

 

Bis vor kurzem war es noch üblich, eine Vorauszahlung zu leisten. Bei Vorliegen aller notwendigen Dokumente kann der Immobilienerwerb in Griechenland aber mittlerweile in einem Zeitraum von 3 Wochen abgewickelt werden. Wir sehen daher keine Notwendigkeit einer Vorauszahlung und empfehlen dem Erwerber deshalb, den Weg ohne eine solche zu beschreiten. Anders verhält es sich lediglich in den Fällen, in denen der Verkäufer zur Behebung von baurechtlichen Verstößen eine solche Vorauszahlung etwa zur Zahlung der Legalisierungskosten benötigt. In diesem Fall sollten jedoch etwaige Vorauszahlungen ausschließlich nur nach Unterzeichnung eines entsprechenden notariellen Vorvertrags geleistet werden.


Rechtliche Überprüfung