Gemeindesteuern und Abgaben

Abgesehen von o.g. Steuern fallen zudem weitere Steuern bzw. Abgaben zugunsten der Gemeinden und Kommunen am Standort der Immobilie an (Τ.Α.Π. = Τέλος Ακίνητης Περιουσίας; ΔΤ = Δημοτικά Τέλη; ΔΦ = Δημοτικοί Φόροι). Diese werden auf der Grundlage des Einheitswertes und der Quadratmeteranzahl errechnet. Die jährliche Belastung dieser Steuern beläuft sich, je nach Gemeinde unterschiedlich, in der Summe üblicherweise auf etwa 0,2 – 0,8% des Einheitswertes der Immobilie und wird mit der Stromrechnung der D.E.I. beglichen.


Doppelbesteuerung durch Nichtabsetzbarkeit der Immobiliensteuern und Sonderabgaben