Doppelbesteuerung wegen Nichtabsetzbarkeit der Immobiliensteuern und Sonderabgaben

 Alle oben genannten Steuern und Abgaben, die insgesamt eine Belastung von etwa 1 – 3% des Einheitswertes ausmachen, können nicht als Ausgaben vom Einkommen abgesetzt werden.


Mit anderen Worten wird der Steuerpflichtige für die Beträge, die zur Begleichung der Besitzsteuern aufgebracht worden sind, erneut über die Einkommenssteuer und den Solidaritätsbeitrag besteuert.


Besteuerung des Immobilienerwerbs in Griechenland