Verpflichtungen nach dem Erwerb

 

Der Käufer sollte, abgesehen von der Umschreibung beim Grundbuchamt, noch Folgendes beachten:

 

1. Allgemein 

  • Vertragsabschluss mit der Stromgesellschaft (D.E.I.),
  • Vertragsabschluss mit den Stadtwerken (E.Y.D.A.P.) bzgl. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, bzgl. Nebenkosten/Hausgeld: Mitteilung an den Hausverwalter der Immobilie,
  • Vertragsabschluss mit dem Erdgasanbieter (sog. DEPA),
  • bei vermieteten Immobilien: Mitteilung an den Mieter über Eigentumswechsel und Aufforderung zur Leistung des Mietzinses.

2. In steuerlicher Hinsicht

  • Deklarierung der Immobilie (E9-Formular),

  • Meldung etwaiger Mieteinnahmen aus der Immobilie. 

 

Erwerber aus dem Ausland sollten in jedem Fall die Beratung eines spezialisierten Steuerberaters in Anspruch nehmen, der alle erforderlichen Erklärungen ordnungsgemäß einreicht. Beim Erwerb und der anschließenden Vermietung touristischer Immobilien sollte beachtet werden, dass dadurch in Griechenland eine Steuerpflicht entsteht; und zwar unabhängig auf welches Konto die Mieteinnahmen fließen, also auch dann, wenn der Mietzins auf ein ausländisches Konto überwiesen wird.

 

Die Besteuerung der Immobilien