Zusatzsteuer

Zusätzlich zur Immobiliensteuer wird für jede Person eine Zusatzsteuer fällig, die sich am Wert ihres gesamten sonstigen Immobilienvermögens orientiert. Außer Betracht bleiben Immobilien, die vor mehr als 100 Jahren errichtet wurden oder denkmalgeschützt sind sowie Immobilien außerhalb eines Stadtbebauungsplans. Diese Zusatzsteuer berechnet sich wie folgt:

 


Steuerstufen (in Euro)

Faktor

bis 300.000

0,0

300.000,01 – 400.000

0,1

400.000,01 – 500.000

0,2

500.000,01 – 600.000

0,3

600.000,01 – 700.000

0,6

700.000,01 – 800.000

0,7

800.000,01 – 900.000

0,8

900.000,01 – 1.000.000

0,9

über 1.000.000

1,0