Der zu versteuernde Wert der Immobilie (Einheitswert)

 

Im Mittelpunkt der Besteuerung des unbeweglichen Vermögens steht in Griechenland der Einheitswert der Immobilie, der durch das Wirtschaftsministerium festgelegt wird. Alle 5-10 Jahre bestimmt das Wirtschaftsministerium für das gesamte griechische Staatsgebiet Zonenpreise, die für Neubauwohnungen. Der zu versteuernde Wert der jeweiligen Immobilie ergibt sich aus der Multiplikation mit Faktoren, die das Gesetz als wertbildend erachtet.

Hier die wichtigsten wertbildenden Faktoren:

 

Faktor für „an Straßen angrenzende Immobilienseiten“: 1,00 wenn Immobilie an nur eine Straße angrenzt, 1,05 wenn an zwei oder mehr Straßen oder an eine Straße und einen Platz und 0,80 wenn gar nicht an Straßen angegrenzt wird.

 

Faktor Marktfähigkeit und Etage (beispielhaft): Ist der Faktor Marktfähigkeit höher oder gleich 1,5 und niedriger als 3 kommt der Etagenfaktor 0,60 für Untergeschoss, 1,20 für Erdgeschoss, 1,10 für erste Etage, 1,05 für die zweite Etage, 1,10 für die dritte Etage, 1,15 für die vierte Etage, 1,20 für die fünfte Etage, 1,25 für die sechste Etage und höher.

 

Faktor Fläche der Haupträume: 1,10 für Flächen die kleiner oder einer Fläche von 25 qm entsprechen, 1,05 für Flächen größer als 25 qm und kleiner oder gleich 50 qm, 1,00 für Flächen größer als 50 qm und kleiner oder gleich 100 qm, 0,90 für Flächen größer als 100 qm und kleiner oder gleich 200 qm, 0,85 für Flächen größer als 200 qm und kleiner oder gleich 300 qm, 0,80 für Flächen größer als 300 qm. Für die Berechnung dieses Faktor wird die Summe der Quadratmeter der Haupträume und 20% der Fläche der Hilfsräume herangezogen.

 

Faktor Baualter: 0,90 von 1 bis 5 Jahren, 0,80 von 6 bis 10 Jahren, 0,75 von 11 bis 15 Jahren, 0,70 von 16 bis 20 Jahren, 0,65 von 21 bis 25 Jahren, 0,60 von 26 Jahren und drüber.

 

Faktoren besonderer Umstände: 0,80 für Altbau, 0,75für enteignete Immobilien und 0,40 nicht fertig gestellten Bau.

 

Rechenbeispiel:Wohnung 100 qm. in erster Etage in einer Gegend mit einem Zonenpreis 1.000in einem Mehrfamilienhaus Baujahr 1975 mit einer Ausrichtung zu einer Straße und Faktor Marktfähigkeit 1,8:

 

100.000 Χ 1,00 Faktor Straßenfront = 100.000

1,10 Faktor Marktfähigkeit und Etage = 110.000 €

1,00 Faktor Fläche = 110.000 €

110.000 Χ 0,60 Faktor Baualter = 66.000 €

Einheitswert: 66.000 €

 

Die Berechnung des oben erwähnten Einheitswertes erfolgt bei Immobilienverkäufen durch den Notar und stellt auf dem Immobilienmarkt den Mindestpreis für die Veräußerung dar, auf dessen Grundlage auch der Erwerb der Immobilie besteuert wird. Dies gilt auch für den Fall, dass ein geringerer Kaufpreis vereinbart wird. Sollte ein höherer Kaufpreis vereinbart worden sein, wird die Steuer auf der Grundlage des höheren Kaufpreises berechnet.

 

Die Besteuerung des Immobilienerwerbs in Griechenland