Die Nebenkosten eines Immobilienerwerbs in Griechenland

Neben der Grunderwerbsteuer fallen allerdings auch noch andere Kosten an.

 

Folgendes Beispiel soll illustriueren, mit welchen zusätzlichen Kosten ein Erwerber rechnen muss. Der Kaufpreis im Beispiel beträgt EUR 100.000.

 


Grunderwerbssteuer: 3 %

3.000,00 €

Gemeindesteuer: 3% der Grunderwerbssteuer

90,00 €

Katasterhypothekenamt: 0,475 % (z.T. + 23 % MwSt.)

475 – 584,00 €

Grundbuchamt (soweit vorhanden), Anmeldung,...

ca. 35,00 €

Makler: 2% + 23% MwSt.

2.460,00 €

Notar: 1% + 23% MwSt.

ohne Auslagen für Abschriften

mit Auslagen

1.230,00 €

ca. 1.800,00 €

Bauingenieur

300 – 500,00

Rechtsanwalt: 1% + 23 % MwSt. (ohne zusätzliche Nebenkosten)

1.230,00 €

Übersetzungen für ausländische Investoren, i.d.R. 20 Seiten á 15 €

300,00 €

Mindestkosten

9.120

bzw. 9,1 %


 

Diesem Beispiel liegt die Prämisse zugrunde, dass die Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs denselben Wert hatte wie zum Zeitpunkt des Erwerbs. Für den Fall der Wertsteigerung fällt für die Differenz, für die Verkäufer, eine Zugewinnsteuer in Höhe von 15% an. Diese Zugewinnsteuer wird aber aufgrund des Beschlusses des Finanzministeriums vom Dezember 2014 bis zu 31.12.2016 nicht erhoben (Siehe dazu ausführlich unter Besteuerung der Weiterveräußerung von Immobilien in Griechenland).

 

Aufgrund der Umstellung auf ein modernes Grundbuchsystem fällt für jede Anmeldung zum Grundbuch (z.B. Dienstbarkeit, Eigentum etc.) eine Gebühr in Höhe von 35 € an.


Einkommensvermutung