Der Ablauf des Immobilienerwerbs

Trotz laufender gesetzlicher Anpassungen stellt der Erwerb einer Immobilie in Griechenland nach wie vor ein relativ zeitaufwendiges und bürokratisches Verfahren dar, bei dem obligatorisch Notare und Bauingenieure beteiligt werden müssen. Die bisher geltende Anwaltspflicht bei Immobilienkäufen wurde mit 1.1.2014 abgeschafft. Nichtsdestotrotz wird besonders bei ausländischen Investoren in jedem Fall die Konsultierung eines Anwalts empfohlen, in den meisten

Fällen bedarf es zusätzlich der Mitwirkung eines spezialisierten Steuerberaters.


Dieses aufwendige Verfahren bietet aber anderseits auch den Vorteil, dass der Käufer bei richtiger Auswahl der beteiligten Berater einen sicheren Kauf tätigt und ihm unangenehme Überraschungen, etwa wegen unbekannter Belastungen, Mängel, Schäden, Schulden gegenüber Dritten, Verstößen gegen Bauvorschriften und anderer verdeckter Nachteile der Immobilie erspart bleiben. Die notwendige Einbeziehung der Fachleute führt in der Regel dazu, dass die rechtliche und tatsächliche Position des Immobilienkäufers in Griechenland als weitestgehend gesichert gelten kann.


Der Immobilienerwerb in Griechenland kann in drei Phasen unterteilt werden: die Auswahl der geeigneten Immobilie, die Phase der Überprüfung, Verhandlung und Vorbereitung und die Phase der Vertragsunterzeichnung bei einem Notar und der

Umschreibung im Kataster- bzw. Grundbuchamt.

 

Auswahl der geeigneten Immobilie